Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung für Ihre Unterlagen aus dem Deutschen ins Arabische, dann müssen Sie die Unterlagen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer übersetzen lassen. Er bestätigt mit seinem Siegel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Original.
Folgende beglaubigte Übersetzungen bieten wir an:
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Offizielle Dokumente aller Art (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und andere Unterlagen )
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Rechts- und Geschäftsunterlagen
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Notarielle Dokumente, Handelsregisterauszüge
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Arztberichte, ärztliche Atteste und weiter medizinische Unterlagen
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Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeugnisse sowie Notenübersichten
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Führerscheine, Reisepässe, Ausweisdokumente
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Artikeln und Presseberichte
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Wissenschaftliche Studien und Abhandlungen
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Politische, wirtschaftliche und soziale Studien und Artikeln
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Filme und Fernsehprogramme